Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung, widersprechende AGB, Änderung der AGB
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Dienstleistungen, Vereinbarungen und Angebote zwischen uns und dem Kunden. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme bzw. Erbringung der Dienstleistung als vom Kunden anerkannt.
- Wir widersprechen ausdrücklich Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn der Kunde der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn wir dem Kunden die geplanten Änderungen der AGB spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt haben und der Kunden nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung uns in Textform widersprochen hat. Wir sind dabei verpflichtet, den Kunden auf die einzelnen AGB-Änderungen hinzuweisen und zu erläutern, dass diese Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig diesen Änderungen innerhalb des genannten Zeitraums widerspricht.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Zusatzangebote, Altersbeschränkung, Nebenabreden
- Zu einem Vertragsabschluss über die Mitgliedschaft kommt es erst, wenn wir den von dem Kunden unterschriebenen Vertrag erhalten oder die Dienstleistung vornehmen.
- Zur Nutzung der über unsere App zusätzlich buchbaren Zusatzangeboten (z. B. Ernährungsberatung, kosmetische Dienstleistungen etc.) ist der Kunde nur berechtigt, wenn er bereits Mitglied ist.
- Alle in unserer App aufgeführten Angebote sind freibleibend. Soweit der Kunde im Rahmen seiner Mitgliedschaft über eine App von uns Zusatzangebote bucht, kommt ein Vertrag über diese Zusatzangebote erst zustande, wenn wir das von dem Kunden abgegebene Angebot annehmen oder die gebuchte Dienstleistung vornehmen.
- Sollten wir auf ein übersandtes Vertragsangebot des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklärt oder die Dienstleistung vorgenommen haben, ist der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages gebunden.
- Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können keinen Vertrag mit uns schließen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Vertrag mit uns nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Bei den Trainingseinheiten muss ein Erziehungsberechtigter bzw. ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen mit anwesend sein.
- Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
§ 3 Mitgliedschaft, Vertragsgegenstand, Dauer der Mitgliedschaft, Vorgespräch zum Gesundheitszustand, Trainingseinheit
- Durch seine Mitgliedschaft bei uns ist der Kunde berechtigt, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Anzahl an Trainingseinheiten mit einem Personal Trainer in unseren Räumlichkeiten wahrzunehmen. Inhalt, Häufigkeit und Dauer der wöchentlichen Trainingseinheiten ergeben sich aus dem jeweiligen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag.
- Der Kunde hat dabei keinen Anspruch auf einen bestimmten Personal Trainer.
- Die Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
- Wir schulden keinen konkreten Erfolg.
- Vor Beginn der ersten Trainingseinheit erfolgt ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden. Darin werden mit dem Kunden die Inhalte und Ziele des Personal Training abgestimmt.
- Bei diesem ersten Beratungsgespräch ist der Kunde verpflichtet, uns wahrheitsgemäß über etwaige gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen sowie über Vorerkrankungen zu informieren.
- Eine Trainingseinheit dauert – falls nicht anders vereinbart – 20 Minuten.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Trainingseinheiten zeitlich vorab mit uns abzustimmen. Dies kann entweder direkt vor Ort oder über das Internet (insbes. über unsere App) erfolgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, unseren Anweisungen, insbesondere bei der Durchführung von Übungen, Folge zu leisten.
- Der Kunde ist verpflichtet, jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Kurzatmigkeit, Unwohlsein, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnliches vor oder während des Trainings dem Personal-Trainer mitzuteilen und gegebenenfalls das Training abzubrechen.
- Der Kunde ist verpflichtet, sich für die Trainingseinheit um eine angemessene Sportbekleidung zu kümmern, die dem Anlass entspricht.
§ 5 Preise, einmalige Gebühren und Zahlungsbedingungen, Verzug
- Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Beiträge für die Mitgliedschaft bei uns monatlich im Voraus zu zahlen. Der Einzug erfolgt per Lastschrift.
- Die Höhe der monatlichen Gebühr (inkl. MwSt.) ist abhängig von der gewählten Laufzeit und der Anzahl der wöchentlichen Einheiten. Es gilt die folgende Berechnungsformel:wöchentlicher Beitrag x Anzahl der Einheiten : gewählte Laufzeit (Monate) = monatliche Gebühr
- Bei Abschluss der Mitgliedschaft fallen neben der monatlichen Gebühr einmalige Gebühren für Trainingsoutfit, Studiogebühr und Startpaket an. Diese werden zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag beim Kunden abgebucht.
- Von dem Kunden nicht genutzte Leistungen der Mitgliedschaft berechtigen nicht zu Rückforderungen oder Reduzierungen.
- Alle Preise werden in Euro angegeben.
- Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Lastschrifteinzug aufgrund eines nicht gedeckten Kontos oder einer fehlerhaften Angabe der Bankdaten durch den Kunden entstehen, hat der Kunden zu tragen. Wir sind berechtigt, derartige Gebühren von dem Kunden ersetzt zu verlangen. Wir sind außerdem berechtigt, in diesen Fällen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 € zu erheben. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden bei uns nicht oder geringer entstanden ist.
- Sollte der Kunde mit mehr als monatlichen Beiträgen in Verzug geraten, wir der für die verbleibende Vertragslaufzeit vereinbarte Beitrag sofort fällig.
§ 6 Vertragsdauer, -verlängerung und Kündigung
- Der Vertrag über die Mitgliedschaft läuft über die mit dem Kunden vereinbarten Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich um die Erstlaufzeit, längstens jedoch um jeweils 12 weitere Monate, falls nicht eine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung erklärt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt von diesen Regelungen unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor,
a. wenn der Kunde aufgrund einer dauerhaften Erkrankung daran gehindert ist, Trainingsstunden wahrzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, ein ärztliches Attest über die dauerhafte Erkrankung bzw. Sportunfähigkeit vorzulegen.
b. wenn sich für das Mitglied nach einem Hauptwohnsitzwechsel die Anfahrt zu einem Studio von uns um zusätzlich mehr als 30km Anfahrt verlängert. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, ein behördlicher Nachweis (z.B. Ummeldebescheinigung) vorzulegen. - Jede Kündigungserklärung bedarf mindestens der Textform.
§ 7 Nichtinanspruchnahme von Leistungen; Absage von Trainingseinheiten
- Nimmt der Kunde nicht oder nur teilweise eine terminlich bereits vereinbarte Trainingseinheit wahr, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, obwohl wir zur Leistungserbringung bereit und in der Lage sind, ist der Kunde dennoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Trainingseinheit mindestens 24 Stunde zuvor absagt.
- Für die vereinbarte Vergütung von Trainingseinheiten gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):a) Die vereinbarte Vergütung ist von dem Kunden zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der vereinbarten Trainingseinheit besteht. Dem Kunden ist dabei der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.b) Wir haben uns jedoch auf die Vergütung den Wert desjenigen anrechnen zu lassen, was wir infolge des Ausbleibens der Dienstleistung erspart haben oder durch eine anderweitige Verwendung unserer Dienste erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.
- Im Falle einer rechtzeitigen Absage (24 Stunde vor Beginn der Trainingseinheit) ist der Kunde berechtige, die abgesagte Trainingseinheit innerhalb eines Kalenderjahres nachzuholen, andernfalls verfällt die Trainingseinheit.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Auszahlung oder eine Verrechnung von Trainingseinheiten, die er abgesagt hat.
§ 8 Erkrankung des Trainers
- Der Kunde wird unverzüglich von uns informiert, sollte eine Trainingseinheit wegen Erkrankung des Trainers nicht durchgeführt werden können.
- Eine aufgrund der Erkrankung eines Trainers ausgefallene Trainingseinheit kann der Kunde nachholen.
§ 9 Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss
- Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten nicht:
- bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
- im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
- bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Abschnitts vorliegt, ist die Haftung von uns und unseren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen.
§ 10 Information über EU-Streitschlichtungsstelle für Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt aufgrund der seit dem 06.01.2016 gültigen EU-Verordnung Nr. 524/2013 (gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO) eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese schafft die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung für Streitigkeiten zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Die Plattform ist über den folgenden Link zu finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
§ 11 Streitbeilegungsstelle für Verbraucher – Informationspflicht gemäß § 36 VSBG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung weisen wir Sie trotzdem auf die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: l.barletta@vitalformen.de.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.